Finanzstrafrecht
Willkommen bei finanzstrafrecht.info!

Das Fianzstrafrecht sieht vor, dass ein Verstoss gegen finanz- und steuerrechtliche Vorschriften zur Verhängung von (auch gerichtlichen) Strafen führen kann. Das Finanzstrafrecht benennt die Tatbestände und gibt die Sanktionen vor.

Die JUSLINE macht das Finanzstrafrecht, also den Text der relevanten Vorschriften, im Internet zugänglich, insbesondere "Offene Gesetzeskommentare" ermöglichen und unterstützen die verständliche Erläuterung einzelner Paragrafen (www.jusline.de).

Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt oder Interessenschwerpunkt Finanstrafrecht können für ihre Homepage mit der JUSLINE die Mitbenutzung von Subdomains wie finanzstrafrecht.info, www.bankrecht.com, www.bankrecht.info, www.finanzrecht.com, www.finanzrecht.info, www.schwurgericht.com oder www.strafrecht.net vereinbaren.

Wichtige deutsche Gesetze:

Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessensschwerpunkt Finanzstrafrecht finden:

Bücher zum Finanzstrafrecht können unter www.jurbooks.com oder www.amazon.de online bestellt werden.

Für weitere Informationen über (bekannte) Finanzstrafverfahren empfiehlt sich eine Suche unter www.google.de.

Impressum