Das Fianzstrafrecht sieht vor, dass ein Verstoss gegen finanz- und
steuerrechtliche Vorschriften zur Verhängung von (auch gerichtlichen)
Strafen führen kann. Das Finanzstrafrecht benennt die Tatbestände und gibt
die Sanktionen vor.
Die JUSLINE macht das Finanzstrafrecht, also den Text der relevanten
Vorschriften, im Internet zugänglich, insbesondere "Offene
Gesetzeskommentare" ermöglichen und unterstützen die verständliche
Erläuterung einzelner Paragrafen (www.jusline.de).
Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt oder Interessenschwerpunkt
Finanstrafrecht können für ihre Homepage mit der JUSLINE die Mitbenutzung
von Subdomains wie finanzstrafrecht.info, www.bankrecht.com,
www.bankrecht.info, www.finanzrecht.com, www.finanzrecht.info,
www.schwurgericht.com oder www.strafrecht.net vereinbaren.
Wichtige deutsche Gesetze:
Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessensschwerpunkt Finanzstrafrecht finden:
Bücher zum Finanzstrafrecht können unter www.jurbooks.com oder www.amazon.de
online bestellt werden.
Für weitere Informationen über (bekannte) Finanzstrafverfahren empfiehlt
sich eine Suche unter www.google.de.